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Einfuhr

Wenn Sie Ihre Waren aus einem Land außerhalb der Europäischen Union (EU) importieren, müssen Sie die Waren mittels einer Zollanmeldung im elektronischen Zoll Meldesystem (AGS) beim Zoll in ein Zollverfahren anmelden. Dies wird in der Regel als Erledigung der Zollformalitäten für die Überführung in das Verfahren getan: Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr (Einfuhr) bezeichnet, bei der Sie mit der Anwendung von gesetzlich geschuldeten Abgaben, wie z. B. Einfuhrabgaben und Mehrwertsteuer, konfrontiert werden.